Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung
StVO§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.