Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung
StVO§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Stand: 10.06.2019
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 50 StVO →
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