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§ 50 StVO 2013 — Sonderregelung für die Insel Helgoland

Straßenverkehrs-Ordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.