Gesetze / Straßenverkehrsgesetz StVG § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge Stand: 10.06.2019 VerkehrsrechtBund Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.