Gesetze / Straßenverkehrsgesetz

StVG

§ 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge

Stand: 10.06.2019

VerkehrsrechtBund

Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.

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