Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen über die Kooperation bei der Entwicklung, Weiterentwicklung, Beschaffung und Auslieferung von Dienst- und Sonderbekleidung
StVAbkEntwAusDiekl§ 6 Anwendbares Recht
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVAbkEntwAusDiekl/6#abs-1 (1) Die im Rahmen dieser Vereinbarung zwischen den Kooperationspartnern bestehenden Rechtsbeziehungen sind aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur interkommunalen Zusammenarbeit und im Hinblick auf Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG vergaberechtsfrei.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVAbkEntwAusDiekl/6#abs-2 (2) Die Beschaffung von Dienstkleidung und sonstigen Waren- und Dienstleistungen durch den Kooperationspartner zu 2) erfolgt unter Beachtung des für den Kooperationspartner zu 2) anwendbaren Vergaberechts. Weitergehende Vorschriften des Freistaates Bayern finden Berücksichtigung.