Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen über die Kooperation bei der Entwicklung, Weiterentwicklung, Beschaffung und Auslieferung von Dienst- und Sonderbekleidung
StVAbkEntwAusDiekl§ 5 Nutzung des LZN
Stand: 25.08.2026
Die Kooperationspartner zu 1) und 2) bedienen sich zur Umsetzung dieser Kooperationsvereinbarung des LZN.