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§ 5 StVAbkEntwAusDiekl (Bayern) — Nutzung des LZN

Verwaltungsabkommen über die Kooperation bei der Entwicklung, Weiterentwicklung, Beschaffung und Auslieferung von Dienst- und Sonderbekleidung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kooperationspartner zu 1) und 2) bedienen sich zur Umsetzung dieser Kooperationsvereinbarung des LZN.