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StNeuzG§ 10 Geschäftsjahr und Wirtschaftsplan
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StNeuzG/10#abs-1 (1) Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StNeuzG/10#abs-2 (2) Die Stiftung stellt einen Wirtschaftsplan auf.