Gesetze / Strafgesetzbuch StGB (XXXX) §§ 341 und 342 (weggefallen) StrafrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 341 und 342 StGB ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 341 und 342 StGB liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für Strafrecht finden