§ 302 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 302 StGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 302 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 11.06.2026 – C-342/25
- BGH, 10.01.2001 – 2 StR 500/00Strafverfahren: Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei unrichtiger gerichtlicher Auskunft über beamtenrechtliche Nebenfolgen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- ArbG Bielefeld, 02.12.2008 – 3 Ca 2703/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.04.2017 Ausfertigung
§ 302 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I 872)
BGBl. 2017 I S. 872
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30.05.2016 Ausfertigung
§ 302 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Mai 2016 (BGBl. I 1254)
BGBl. 2016 I S. 1254
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20.11.2015 Ausfertigung
§ 302 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I 2025)
BGBl. 2015 I S. 2025
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13.08.1997 Ausfertigung
§ 302 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. August 1997 (BGBl. I 2038)
BGBl. I S. 2038
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.