§ 302 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BGH, 10.01.2001 – 2 StR 500/00Strafverfahren: Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei unrichtiger gerichtlicher Auskunft über beamtenrechtliche Nebenfolgen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- ArbG Bielefeld, 02.12.2008 – 3 Ca 2703/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 302 StGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.