Gesetze / Strafgesetzbuch

StGB

§ 167a Störung einer Bestattungsfeier

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund2 Entscheidungen

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 167 § 168