§ 167a Störung einer Bestattungsfeier
Stand: 10.06.2019
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 167a StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Schleswig, 14.03.2016 – 14 LB 8/13Zitiert von 4
- LSG NRW, 31.01.2001 – L 10 VS 28/00Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgungsgesetz - Kostenerstattung für Krankenbehandlung im Ausland - Überkreuz-Nierentransplantation - Transplantationsgesetz - Anforderungen an die offenkundige besondere persönliche Verbundenheit - Vertretung des Landes im sozialgerichtlichen Verfahren nach Auflösung des Landesversorgungsamtes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.