Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 30 Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BFH, 28.11.1995 – VII R 5/94Zitiert von 2
- FG Düsseldorf, 19.01.2005 – 2 K 3023/03 StB
- BVerfG, 20.04.1982 – 1 BvR 522/78Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/30#abs-1 (1) Die Aufsichtsbehörden führen ein Verzeichnis über
1.
die Lohnsteuerhilfevereine, die im Bezirk der Aufsichtsbehörde ihren Sitz haben;
2.
die im Bezirk der Aufsichtsbehörde bestehenden Beratungsstellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/30#abs-2 (2) Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.