Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 121 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer
Stand: 01.08.2022
Wird zitiert von 4
- OLG Düsseldorf, 14.02.2014 – VIII-1 StO 2/13
- LG Potsdam, 08.04.2013 – 31 StL 3/12
- LG Münster, 30.03.2004 – 7 a StL 11/03
- LG Düsseldorf, 17.03.2000 – 45StL17_99
4 Entscheidungen zu § 121 StBerG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Steuerberaterkammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn es ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.