Gesetze / Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung

StBPPV

§ 5 Digitale Steuerberateridentität

Stand: 01.01.2023

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBPPV/5#abs-1 (1) Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften erhalten auf der Steuerberaterplattform ein Nutzerkonto, über das ihre Identität und ihre Berufsträgereigenschaft bereitgestellt wird (digitale Steuerberateridentität).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBPPV/5#abs-2 (2) Die digitale Steuerberateridentität wird für die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer und die weiteren an die Steuerberaterplattform angeschlossenen Dienste bereitgestellt.

§ 4 § 6