Gesetze / Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung
StBPPV§ 6 Nutzung für hoheitliche elektronische Verwaltungsleistungen
Stand: 01.01.2023
Die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern können die Steuerberaterplattform für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Onlinezugangsgesetz nutzen. Zu diesem Zweck können sie auch auf die digitale Steuerberateridentität zurückgreifen.