Gesetze / Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung

StBPPV

§ 6 Nutzung für hoheitliche elektronische Verwaltungsleistungen

Stand: 01.01.2023

Bund

Die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern können die Steuerberaterplattform für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Onlinezugangsgesetz nutzen. Zu diesem Zweck können sie auch auf die digitale Steuerberateridentität zurückgreifen.

§ 5 § 7