Gesetze / Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

StAGebV

§ 3 Gebührenbemessung in sonstigen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StAGebV/3#abs-1 (1) Die Gebühr beträgt für die

1.Entlassung51 EUR,
2.Genehmigung zur Beibehaltung255 EUR,
3.Erteilung einer Staatsangehörigkeitsurkunde als Staatsangehörigkeitsausweis oder Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher25 EUR.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StAGebV/3#abs-2 (2) Die Gebühr für eine sonstige Bescheinigung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 51 Euro.

§ 2 § 3a