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# § 3 StAGebV — Gebührenbemessung in sonstigen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 20.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Gebühr beträgt für die

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1.	Entlassung	51 EUR,
2.	Genehmigung zur Beibehaltung	255 EUR,
3.	Erteilung einer Staatsangehörigkeitsurkunde als Staatsangehörigkeitsausweis oder Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher	25 EUR.
```

(2) Die Gebühr für eine sonstige Bescheinigung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 51 Euro.

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Zitiervorschlag: § 3 StAGebV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/StAGebV/3

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