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§ 3 StAGebV — Gebührenbemessung in sonstigen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 20.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Gebühr beträgt für die

1.Entlassung51 EUR,
2.Genehmigung zur Beibehaltung255 EUR,
3.Erteilung einer Staatsangehörigkeitsurkunde als Staatsangehörigkeitsausweis oder Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher25 EUR.

(2) Die Gebühr für eine sonstige Bescheinigung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 51 Euro.