Gesetze / Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
BinSch-SportbootVermVAnhang 2 (zu Anlage 6)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2538 - 2539;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Merkblatt über das Verhalten in Schleusen
Allgemeines
Ein besonderes Erlebnis ist für den Anfänger das Schleusen. Das anfängliche Unbehagen lässt sich vermeiden, wenn man sich die dabei zu beachtenden Grundregeln und die praktische Handhabung vergegenwärtigt. In jedem Fall während des Schleusens Rettungsweste tragen.
Grundregeln
Fahr- und Verhaltensregeln im Schleusenbereich und bei Ein- und Ausfahrt
Verhalten in der Schleusenkammer - Praxis
... (nicht darstellbare Schaubilder für Verhaltensregeln im Schleusenbereich, BGBl. I 2003, 2538 - 2539)
Aufwärtsschleusen
Fahren Sie langsam ein.
Lassen Sie ein Mitglied der Crew auf der Seite der Leiter oder an der Böschung vor der Schleuse aussteigen.
Der Schiffsführer wirft die Leinen, die Person an Land legt die Leinen um die Poller und gibt die Enden wieder zum Boot zurück.
Bei Selbstbedienungsschleusen nach Hinweisen der Anzeigetafel vorgehen.
Jeweils eine Person an Bord nimmt die vordere und die hintere Leine und holt sie beim Ansteigen des Bootes laufend dichter. Halten Sie das Boot eng an der Kammerwand.
Nach Erlaubnis zur Ausfahrt oder Hinweis auf Anzeigetafel Leinen einholen; darauf achten, dass keine Leine ins Wasser fällt und in die Schiffsschraube gerät. Langsam und vorsichtig ausfahren.
Abwärtsschleusen
Vorne und hinten am Boot jeweils eine Leine an einem Ende auf einer Klampe belegen.
Fahren Sie langsam ein. Stoppen Sie das Boot mit dem Motor.
Legen Sie die Leinen jeweils um einen Poller und nehmen Sie die Enden auf das Boot zurück.
Bei Selbstbedienungsschleusen nach Hinweisen der Anzeigetafel vorgehen.
Jeweils eine Person bedient eine Leine. Während des Absinkens Leine locker laufen lassen. Abstand zum Drempel und zu den Schleusentoren halten.
Nach Erlaubnis zur Ausfahrt Leinen einholen; darauf achten, dass keine Leine ins Wasser fällt und in die Schiffsschraube gerät. Langsam und vorsichtig ausfahren.
Wenn Sie eine Leine mit der Hand führen, legen Sie ihr Ende immer um eine Klampe an Bord, um das Boot auch bei starker Belastung noch halten zu können - Verletzungsgefahr: Quetschungen -.
Änderungsverlauf
-
21.09.2018 Ausfertigung
Anhang 2 geändert durch Artikel 2 § 6 des Gesetzes vom 21. September 2018 (BGBl. I 1398)
BGBl. 2018 I S. 1398
BGBl. 2018 I S. 1398
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.