Gesetze / Verordnung zur Einführung eines einheitlichen Spitzensignals für Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs
SpitzSignalV§ 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SpitzSignalV/3#abs-1 (1) Die Verordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SpitzSignalV/3#abs-2 (2)