Gesetze / Landesrecht Bayern / Spielbankordnung

SpielbO

§ 1 Zugelassene Spiele und Spielregeln

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SpielbO/1#abs-1 (1) In den Spielbanken ist der Betrieb folgender Glücksspiele zugelassen:

1. Roulette, Baccara, Black Jack, Poker (Großes Spiel),

2. Automatenspiele (Kleines Spiel).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SpielbO/1#abs-2 (2) Die Aufsichtsbehörde kann weitere Glücksspiele widerruflich zulassen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SpielbO/1#abs-3 (3) Die Spielbankleitung setzt die Spielregeln nach den internationalen Gepflogenheiten fest. Die Spielregeln für alle veranstalteten Spiele sind in den Spielsälen auszuhängen. Sie sind für die Spielbank und alle Spielgäste verbindlich.

§ 2