Gesetze / Landesrecht Bayern / Spielbankordnung
SpielbO§ 1 Zugelassene Spiele und Spielregeln
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SpielbO/1#abs-1 (1) In den Spielbanken ist der Betrieb folgender Glücksspiele zugelassen:
1. Roulette, Baccara, Black Jack, Poker (Großes Spiel),
2. Automatenspiele (Kleines Spiel).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SpielbO/1#abs-2 (2) Die Aufsichtsbehörde kann weitere Glücksspiele widerruflich zulassen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SpielbO/1#abs-3 (3) Die Spielbankleitung setzt die Spielregeln nach den internationalen Gepflogenheiten fest. Die Spielregeln für alle veranstalteten Spiele sind in den Spielsälen auszuhängen. Sie sind für die Spielbank und alle Spielgäste verbindlich.