Gesetze / Landesrecht Bayern / Spielbankordnung
SpielbO§ 1 Zugelassene Spiele und Spielregeln
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SpielbO/1#abs-1 (1) In den Spielbanken ist der Betrieb folgender Glücksspiele zugelassen:
1. Roulette, Baccara, Black Jack, Poker (Großes Spiel),
2. Automatenspiele (Kleines Spiel).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SpielbO/1#abs-2 (2) Die Aufsichtsbehörde kann weitere Glücksspiele widerruflich zulassen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SpielbO/1#abs-3 (3) Die Spielbankleitung setzt die Spielregeln nach den internationalen Gepflogenheiten fest. Die Spielregeln für alle veranstalteten Spiele sind in den Spielsälen auszuhängen. Sie sind für die Spielbank und alle Spielgäste verbindlich.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 SpielbO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 26.03.2007 – 1 BvR 2228/02Glücksspielrecht: Verfassungsmäßigkeit des bayerischen staatlichen Spielbankenmonopols Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 225
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.