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# § 1 SpielbO (Bayern) — Zugelassene Spiele und Spielregeln

Spielbankordnung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In den Spielbanken ist der Betrieb folgender Glücksspiele zugelassen:

1. Roulette, Baccara, Black Jack, Poker (Großes Spiel),

2. Automatenspiele (Kleines Spiel).

(2) Die Aufsichtsbehörde kann weitere Glücksspiele widerruflich zulassen.

(3) Die Spielbankleitung setzt die Spielregeln nach den internationalen Gepflogenheiten fest. Die Spielregeln für alle veranstalteten Spiele sind in den Spielsälen auszuhängen. Sie sind für die Spielbank und alle Spielgäste verbindlich.

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Zitiervorschlag: § 1 SpielbO (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SpielbO/1

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