Gesetze / Sportbootführerscheinverordnung
SpFVAnlage 9 (zu § 8 Absatz 8 Satz 2)Muster für den vorläufigen Sportbootführerschein
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1039)
Ausstellende Behörde
Vorläufiger Sportbootführerschein
(nur gültig in Zusammenhang mit einem Personalausweis oder Reisepass)
Gültig für
Binnenschifffahrtsstraßen*
Sportboote mit Antriebsmaschine/unter Segel, Länge < 20 Meter
Seeschifffahrtsstraßen*
Sportboote mit Antriebsmaschine
| Frau/Herr* | ____________________ (Name) | ____________________ (Vorname) |
| Geburtsdatum: ____________________ Geburtsort: ____________________ | ||
| Staat: _________________________ | ||
| ist Inhaberin/Inhaber* des oben angegebenen Sportbootführerscheins. Dieser vorläufige Führerschein ist gültig bis zum Erhalt des amtlichen Sportbootführerscheins, längstens bis 3 Monate nach seinem Ausstellungsdatum. | ||
____________________________________________ (Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers*) | ||
Ausstellungsort: ______________________________ | ||
| Ausstellungsdatum: ____________________________ | ||
_________________________________________ (Stempel/Unterschrift der ausstellenden Behörde) | ||
Änderungsverlauf
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05.04.2023 Ausfertigung
Anlage 9 neu gefasst durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. April 2023 (BGBl. II Nr. 105)
BGBl. 2023 II Nr. 105
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