Gesetze / Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
SozhiEinOGEingangsformel
Stand: 01.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: