Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Stand: 01.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: