Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung
SUV§ 14 Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Der Urlaub wird vom Bundesministerium der Verteidigung oder der von ihm bestimmten Stelle erteilt.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 14 SUV →
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- BVerwG, 24.02.2022 – 1 WB 33/21Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-PandemieZitiert von 10
- BVerwG, 26.10.2012 – 1 WDS-VR 6/12, 1 WDS-VR 7/12, 1 WDS-VR 6/12, 1 WDS-VR 7/12Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; dienstliche Verwendung eines Soldaten
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.