Gesetze / Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz
SokaSiG§ 12 Zivilrechtliche Durchsetzung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 30.10.2019 – 10 AZR 567/17Bürgenhaftung nach dem AEntG für SozialkassenbeiträgeZitiert von 22
- BAG, 17.06.2020 – 10 AZR 464/18Bürgenhaftung nach dem AEntG für Beitragspflichten zu dem Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft - unwirksame AVE VTV 2013 II - Bestimmtheit des Klageantrags - Schätzung der Höhe der verbürgten Beitragsforderungen nach § 287 ZPO - Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe - Verfassungsmäßigkeit des SokaSiGZitiert von 20
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 – 11 Sa 385/16Zitiert von 4
- LAG Hessen, 17.08.2018 – 10 Sa 1549/17Zitiert von 2
- LAG Hessen, 23.03.2018 – 10 Sa 1048/16Zitiert von 3
- LAG Hessen, 23.03.2018 – 10 Sa 904/17
Zuletzt entschieden
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2022 – 21 Sa 900/21
- LAG Hessen, 27.05.2022 – 10 Sa 1222/21 SK
- BVerfG, 11.08.2020 – 1 BvR 2654/17Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Regelungen im Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz - SokaSiG) gerechtfertigt - Rechtssatzverfassungsbeschwerde erfolglosZitiert von 57
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 SokaSiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zum Urlaubskassenverfahren an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft findet Abschnitt 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes entsprechende Anwendung.