Gesetze / Sommerzeitverordnung
SoZV§ 1
Stand: 10.06.2019
Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 5 des Einheiten- und Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.
Änderungsverlauf
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03.07.2008 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2008 (BGBl. I 1185)
BGBl. 2008 I S. 1185
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.