(1) Für den inneren Betrieb der Musikschule oder Singschule erläßt der Träger eine Ordnung.
(2) Zur Deckung der Kosten können Unterrichtsentgelte erhoben werden. Dabei sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
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(1) Für den inneren Betrieb der Musikschule oder Singschule erläßt der Träger eine Ordnung.
(2) Zur Deckung der Kosten können Unterrichtsentgelte erhoben werden. Dabei sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.