Gesetze / Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung
SeeSchStrOAnlage IV Benennung berauschender Mittel
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 127, 3)
| Mittel | Substanz |
|---|---|
| Cannabis | Tetrahydrocannabinol (THC) |
| Heroin | Morphin |
| Morphin | Morphin |
| Kokain | Benzoylecgonin |
| Amphetamine | Amphetamin |
| Designer Amphetamine | Methylendioxyamphetamin (MDA) |
| Methylendioxyethylamphetamin (MDE) | |
| Methylendioxymetamphetamin (MDAE) | |
| Metamphetamin | Metamphetamin |
Zum gesicherten Nachweis auf das Vorhandensein der in der Tabelle genannten Substanzen im Blut gelten die jeweils aktuellen Empfehlungen der Grenzwertkommission beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr für den Bereich des Straßenverkehrs.
Änderungsverlauf
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11.05.2023 Ausfertigung
Anlage IV geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Mai 2023 (BGBl. I Nr. 127)
BGBl. 2023 I Nr. 127
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