§ 32 Dienstleistungspflicht
Stand: 10.06.2019
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- BAG, 18.10.2017 – 10 AZR 330/16Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den ArbeitnehmerZitiert von 106
- BAG, 14.06.2017 – 10 AZR 330/16 (A)Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2013 – 5 Sa 252/13Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Besatzungsmitglied hat die Dienste zu verrichten, zu denen es im Rahmen des Heuerverhältnisses verpflichtet ist. Es hat dabei den Anordnungen der zuständigen Vorgesetzten Folge zu leisten.