Gesetze / Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

SchwbAV

§ 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Stand: 10.06.2019

Bund

Für Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die dem Beirat zur Stellungnahme zuzuleiten sind, gelten die §§ 43 und 44 entsprechend.

§ 44 § 46