Gesetze / Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SchwbAV§ 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe
Stand: 10.06.2019
Inklusionsbetriebe im Sinne des Kapitels 11 des Teils 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten.