Gesetze / Schuldrechtsanpassungsgesetz
SchuldRAnpG§ 29 Begriffsbestimmung
Stand: 10.06.2019
Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sind Flächen, die
1.
nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen,
2.
mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind,
3.
durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und
4.
nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 29 SchuldRAnpG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 16.12.1999 – III ZR 89/99Kleingartenrecht: Maßgeblichkeit der tatsächlichen Nutzung für die Beurteilung eines Hauptnutzungsvertrags als Kleingartennutzungsverhältnis nach § 20a Nr. 1 BKleingG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.