nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 6 SchneidwMechMstrV — Situationsaufgabe

Präzisionswerkzeugmechanikermeisterverordnung  
Stand: 02.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk.

(2) Als Situationsaufgabe sind Fehler, Schäden oder Mängel an Schneid- oder Zerspanwerkzeugen unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation festzustellen, einzugrenzen sowie insbesondere durch Schleifen, Profilieren, Richten, Umarbeiten oder Neuanfertigen zu beheben. Die Schneid- oder Zerspanwerkzeuge sind vor und nach der Fehler-, Schaden- oder Mangelbehebung zu vermessen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.

---

Zitiervorschlag: § 6 SchneidwMechMstrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
