Gesetze / Schleusenbetriebsverordnung
SchleusV§ 10 Haftungsausschluss
Stand: 10.06.2019
Das Betreten und Befahren der Landflächen sowie die Ausübung gewerblicher Tätigkeit erfolgen auf eigene Gefahr.
Gesetze / Schleusenbetriebsverordnung
SchleusVStand: 10.06.2019
Das Betreten und Befahren der Landflächen sowie die Ausübung gewerblicher Tätigkeit erfolgen auf eigene Gefahr.