Gesetze / Schleusenbetriebsverordnung
SchleusV§ 11 Schadensmeldung
Stand: 10.06.2019
Wer in den Schleusenbereichen Schaden verursacht, hat dies unverzüglich der Schleusenaufsicht anzuzeigen.
Gesetze / Schleusenbetriebsverordnung
SchleusVStand: 10.06.2019
Wer in den Schleusenbereichen Schaden verursacht, hat dies unverzüglich der Schleusenaufsicht anzuzeigen.