Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 9b Verordnungsermächtigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Magdeburg, 09.05.2023 – 3 A 48/22 MDZitiert von 2
- VG Minden, 28.03.2024 – 3 L 142/24Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2023 – 6 S 1168/22Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen zu erlassen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen.