Gesetze / Schaustellerhaftpflichtverordnung
SchauHV§ 4 Berlin-Klausel
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 156 der Gewerbeordnung auch im Land Berlin.
Gesetze / Schaustellerhaftpflichtverordnung
SchauHVStand: 10.06.2019
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 156 der Gewerbeordnung auch im Land Berlin.