Gesetze / Landesrecht Bayern / Schulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf
SchOSpL§ 15 Prüfung im Wahlpflichtfach Jugendarbeit
Stand: 25.08.2026
Die Prüfung im Wahlpflichtfach Jugendarbeit wird von der Ausbildungsstätte nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes für die Prüfung für Jugendleiter durchgeführt. Die Prüfung ist nach §§ 28 und 29 zu bewerten.