Gesetze / Landesrecht Bayern / Schulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf
SchOSpL§ 28 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Schulordnung tritt am 15. Oktober 1971 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. September 1971 (GVBl. S. 383).