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§ 15 SchOSpL (Bayern) — Prüfung im Wahlpflichtfach Jugendarbeit

Schulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung im Wahlpflichtfach Jugendarbeit wird von der Ausbildungsstätte nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes für die Prüfung für Jugendleiter durchgeführt. Die Prüfung ist nach §§ 28 und 29 zu bewerten.