Die Prüfung im Wahlpflichtfach Jugendarbeit wird von der Ausbildungsstätte nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes für die Prüfung für Jugendleiter durchgeführt. Die Prüfung ist nach §§ 28 und 29 zu bewerten.
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Die Prüfung im Wahlpflichtfach Jugendarbeit wird von der Ausbildungsstätte nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes für die Prüfung für Jugendleiter durchgeführt. Die Prüfung ist nach §§ 28 und 29 zu bewerten.