Gesetze / Schweinehaltungshygieneverordnung
SchHaltHygV§ 10 Amtliche Beaufsichtigung
Stand: 08.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Jeder Betrieb unterliegt der Beaufsichtigung durch den beamteten Tierarzt.