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§ 10 SchHaltHygV — Amtliche Beaufsichtigung

Schweinehaltungshygieneverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Jeder Betrieb unterliegt der Beaufsichtigung durch den beamteten Tierarzt.