Gesetze / Schutzbereichgesetz

SchBerG

§ 17

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Landesregierungen bestimmen die Behörden, die die Entschädigung auf Grund dieses Gesetzes festzusetzen haben (Festsetzungsbehörden), und regeln ihre Zuständigkeiten.

§ 16 § 18