Gesetze / Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung

SanOAAusbGV

§ 2 Höhe des Ausbildungsgeldes

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SanOAAusbGV%202013/2#abs-1 (1) Der Grundbetrag des Ausbildungsgeldes entspricht dem Grundgehalt und den Amtszulagen, die im Bundesbesoldungsgesetz für den jeweiligen Dienstgrad festgelegt sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SanOAAusbGV%202013/2#abs-2 (2) Werden Abschnitte des Studiums in Teilzeit absolviert, wird das Ausbildungsgeld im gleichen Verhältnis wie die wöchentliche Ausbildungszeit gekürzt.

§ 1 § 3