Gesetze / Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung

SanOAAusbGV

§ 3 Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 16.08.2019

Bund2 Fassungen

Auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden Geld- oder Sachleistungen, die eine Sanitätsoffizieranwärterin oder ein Sanitätsoffizieranwärter von anderer Seite für eine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit erhält.

←§ 2 →§ 4