Gesetze / Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung
SanOAAusbGV§ 1 Anspruch auf Ausbildungsgeld
Stand: 10.06.2019
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- VG Sigmaringen, 24.10.2016 – PB 11 K 2365/16Zitiert von 1
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Der Anspruch auf Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 Satz 1 des Soldatengesetzes entsteht mit dem ersten und endet mit dem letzten Tag der Beurlaubung.