Gesetze / Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung

SanOAAusbGV

§ 1 Anspruch auf Ausbildungsgeld

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Der Anspruch auf Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 Satz 1 des Soldatengesetzes entsteht mit dem ersten und endet mit dem letzten Tag der Beurlaubung.

§ 2