Gesetze / Vorgesetztenverordnung
VorgV§ 3 Vorgesetzte mit besonderem Aufgabenbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 28.08.2025 – 1 WB 39.24Feststellung der Rechtswidrigkeit von durch Feldjäger erteilten Befehlen; Durchsuchung und BewachungZitiert von 1
- BVerwG, 10.03.2022 – 2 WD 7/21Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich eines TruppenübungsplatzesZitiert von 9
- VG Karlsruhe, 21.01.2025 – 12 K 2881/23
- BVerwG, 17.09.2024 – 1 W-VR 6/24Eilantrag gegen die Übertragung von Befehls- und Disziplinarbefugnissen
- BVerwG, 28.09.2018 – 2 WD 14/17Nichtbefolgung von Anweisungen; Befehlsbegriff; Persönlichkeitsstörung; SchikaneZitiert von 23
- BVerwG, 30.04.2026 – 1 WB 48.25
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 16.07.2025 – 1 W-VR 8.25Versetzung in einen anderen Uniformträgerbereich; Dienststelle der Bundeswehrverwaltung
- BVerwG, 14.12.2023 – 1 WB 23/23 · Konkurrentenstreit A 16; ZahnarztgruppeZitiert von 1
- BVerwG, 13.06.2022 – 1 W-VR 5/22Konkurrentenstreit A 16; unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 VorgV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung ein besonderer Aufgabenbereich zugewiesen ist, hat im Dienst die Befugnis, anderen Soldaten Befehle zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Wenn sich dies aus seinem Aufgabenbereich ergibt, hat er Befehlsbefugnis auch gegenüber Soldaten, die sich nicht im Dienst befinden.