Gesetze / Wahlordnung für die Sozialversicherung
SVWO§ 94 Stadtstaaten-Klausel
Stand: 10.06.2019
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Vierten Buch Sozialgesetzbuch und in dieser Verordnung den Gemeindeverwaltungen übertragen sind.