Gesetze / Wahlordnung für die Sozialversicherung
SVWO§ 92 Amtshilfe
Stand: 10.06.2019
Alle an der Durchführung der Wahlen beteiligten Behörden und Versicherungsträger leisten sich gegenseitig Amtshilfe.
Gesetze / Wahlordnung für die Sozialversicherung
SVWOStand: 10.06.2019
Alle an der Durchführung der Wahlen beteiligten Behörden und Versicherungsträger leisten sich gegenseitig Amtshilfe.